Unsere Expertise:

Versicherungs­mathematische
Funktion

So gelingt Versicherungsmathematische Funktion.

Unsere Expertise:

Versicherungs­mathematische Funktion

So gelingt Versicherungsmathematische Funktion.

Seit dem Inkrafttreten von Solvency II ist jeder Versicherer gesetzlich verpflichtet, eine Versicherungsmathematische Funktion (VmF) einzurichten. Dieser aufwendige Prozess bindet insbesondere bei kleineren Versicherern und Spezialversicherungen wichtige Mitarbeiterkapazitäten, die anderswo gebraucht werden. Durch die Ausgliederung dieser Funktion sparen Sie Zeit, Kosten und bekommen gebündeltes Expertenwissen: Wir koordinieren Ihnen die Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen gemäß der Aufsicht objektiv und unabhängig. Auf Wunsch bilden wir auch Mitarbeiter in der VmF aus oder weiter, so dass Sie fundiertes Know-how in Ihrem Unternehmen aufbauen können.

Ausgliedern
lohnt sich

Aufgabenfelder Versicherungsmathematische Funktion

  • Koordinierung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen (für die Solvency II Bilanz)
  • Stellungnahme zur generellen Zeichnungs- und Annahmepolitik
  • Stellungnahme zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen
  • Unterstützung des Risikomanagementsystems hinsichtlich Risikomodellierung, Kapitalanforderung und Bewertung
  • Bewertung der Daten, die der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugrunde liegen
  • Gewährleistung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und Annahmen bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Durch unsere hohe aktuarielle Expertise verfügen wir über sämtliche fachlichen Anforderungen für eine Versicherungsmathematische Funktion. Orientiert an einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Leitlinie setzen wir alle geforderten Leistungen um. Dabei stellen wir sicher, dass die Angemessenheit der Methoden und die Verlässlichkeit der Berechnungen gewährleistet sind. Zusätzlich nehmen wir einen Abgleich der besten Schätzwerte mit Erfahrungswerten vor.

Im Detail koordinieren wir nebenstehende Aufgaben für die Berechnung der Versicherungsmathematischen Funktion:

  • Einschätzung der versicherungstechnischen Rückstellungen mit angemessenen Methoden und Prozessen im Einklang mit den Anforderungen der Solvency II-Richtlinie
  • Einschätzung und Bewertung der mit der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verbundenen Unsicherheit
  • Prüfung des Umgangs mit Unzulänglichkeiten in den bei der Berechnung verwendeten Daten
  • Sicherstellung, dass die angemessenste Approximation für die Ermittlung des besten Schätzwertes gewählt wird
  • Sicherstellung, das eine geeignete Einteilung der Bestandes in homogene Risikogruppen vorgenommen wird
  • Einbezug des Finanzmarktes und anderer allgemein zugänglicher Daten – sofern relevant – in die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
  • Untersuchungen von jährlichen Abweichungen
  • Untersuchung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen auf enthaltene Optionen und Garantien
  • Beurteilung, ob IT-Systeme, die zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen genutzt werden, die aktuariellen und statistischen Verfahren hinreichend unterstützen
  • Vergleich der besten Schätzwerte mit den Erfahrungswerten und Beurteilung zur Verbesserung der aktuellen Berechnungen
  • Übermittlung von Informationen zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen an den Vorstand
  • Aufzeigen und Erläuterung möglicher Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen

Stellungnahme

Mit der Stellungnahme zur Zeichnungs- und Annahmepolitik erhalten Sie eine Einschätzung, inwieweit die eingenommenen Prämien ausreichen, um zukünftige Schäden und Kosten zu decken. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich den Einfluss von Optionen und Garantien, der Inflation, des Rechtsrisikos, von Portfolioveränderungen und Steuerungsfunktionen sowie Antiselektion.

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