Transparenzbericht

der GPP Wirtschaftsprüfung für die Assekuranz GmbH, Bremen

Ein Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft ist nach Art. 13 der VO (EU) Nr. 537/2014 verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres einen Transparenzbericht auf seiner Internetseite zu veröffentlichen, sofern er eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse entsprechend Art. 2 Nr. 13 der Richtlinie 2006/43/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 (“Abschlussprüferrichtlinie”) durchführt.

Die GPP Wirtschaftsprüfung für die Assekuranz GmbH führt Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne von Art. 2 Nr. 13 der Abschlussprüferrichtlinie durch.

Mit dem vorliegenden Transparenzbericht informieren wir im Wesentlichen über unsere Gesellschafts- und Leitungsstruktur und über unser Qualitätssicherungssystem.